MEDIATION
Mediation ist eine Form der Konfliktregelung, bei der die
Konfliktparteien mit Hilfe einer dritten (neutralen/allparteilichen)
BegleiterIn zukunftsorientierte, konstruktive und tragfähige Lösungen
und Regelungen erarbeiten.
- Mediation ermöglicht, Konflikte in gegenseitiger Achtung zu bearbeiten
- Mediation hilft, ausgewogene und praktikable Lösungen zu finden, mit denen alle Konfliktbeteiligten einverstanden sind
-
Die eingetragenen MediatorInnen (siehe Liste der eingetragenen MediatorInnen
des Bundesministerium für Justiz) unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, d.h
sie können auch bei einem Gerichtsverfahren nicht zu den Inhalten einer
Mediation befragt werden.
Das bedeutet auch Schutz von
Firmengeheimnissen und Interna die Gegenstand einer Mediation sein
könnten.
- Mediation erspart den Betroffenen Auseinandersetzungen, lange Gerichtsverfahren und damit verbundenen hohen Kosten
-
Während des Mediationsverfahrens tritt die sogenannte Fristenhemmung
(Aussetzung des Fristenlaufes bei Gerichtsverfahren) in Kraft.